1 Geltungsbereich
Diese Ordnung gilt in Anlehnung an die in der BOP enthaltenen Bestimmungen der Rechte und Pflichten des Beförderungsbetriebes für die Beförderung von Personen und Gepäck, sowie die Mitnahme von Sachen und Tieren im öffentlichen Verkehr mit der Parkeisenbahn Vatterode.
2 Pflichten des Verkehrskunden
Die Verkehrskunden haben die in dieser Ordnung festgelegten Pflichten zu erfüllen, insbesondere das Beförderungsentgelt unaufgefordert in tariflicher Höhe zu entrichten, zur Gewährung von Ordnung und Sicherheit beizutragen und die hierzu gegebenen Weisungen des Dienstpersonals zu befolgen.
3 Personenbeförderungsvertrag
3.1
Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage eines Beförderungsvertrages. Er kommt zustande, wenn der Fahrgast das Beförderungsentgelt entrichtet, das Beförderungsmittel bzw. den abgegrenzten Bereich des Bahnhofes zum Zwecke der Beförderung betritt.
3.2
Die Beförderung endet, wenn
- die Parkeisenbahn Vatterode die Beförderungsleistung erbracht und der Fahrgast den abgegrenzten
Bereich des Bahnhofes verlassen hat;
- eine Beförderung wegen unabwendbarer Ereignisse abgebrochen oder nicht durchgeführt wird oder
- ein Ausschluss von der Beförderung gemäß Punkt 4 erfolgt
3.3
Die Mitnahme von Sachen (Kinderwagen) oder Tieren (Hunde) erfolgt nur, wenn dadurch die Betriebssicherheit der Bahn nicht beeinträchtigt und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Die Entscheidung darüber trifft das Dienstpersonal.
4 Ausschluss von der Beförderung
4.1
Personen, die die Ordnung stören, die Sicherheit gefärden, die Zahlung des Beförderungsentgeltes verweigern oder unter erheblichen Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
4.2
Personen mit übertragbarer Krankheit sind von der Beförderung auszuschließen.
5 Fahrpreise
Für die Bahnstrecke:
Bf. Mansfeld-Schleife - Bf. Wippergrund bzw.
Bf. Wippergrund - Bf. Mansfels-Schleife
Siehe Fahrpreise
Tiere und Sachen werden - soweit nach Punkt 3, Abs. 3 zugelassen - kostenlos befördert.
6 Fahrzeiten und Fahrpläne
6.1
Die Parkeisenbahn Vatterode verkehrt an einzelnen, ortsüblich bekannt gemachten Fahrtagen. An diesen Fahrtagen gelten folgende Verkehrszeiten:
2-tägig:
Samstag 10.00 - 18.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 16.00 Uhr
3-tägig:
Samstag 10.00 - 18.00 Uhr
Sonntag 10.00 - 18.00 Uhr
Montag 10.00 - 16.00 Uhr
Die Fahrten erfolgen innerhalb der Verkehrszeiten nach vorliegenden Bedarf.
6.2
Außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten können Sonderfahrten vereinbart werden.
Anmeldung:
Tel.: 034782/904626 (Parkeisenbahn Vatterode)
Mobil: 0172/9662007 (Björn Garten)
6.3
Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Fahrbetrieb eingestellt werden.
7 Fahrausweise
7.1
Die Parkeisenbahn ist verpflichtet, gegen Entrichtung des Beförderungsentgeltes Fahrausweise auszugeben.
7.2
Die Fahrausweise gelten nur zu der Fahrt, für die diese gelöst wurden.
7.3
Jeder Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass das Beförderungsentgelt ordnungsgemäß entrichtet wird und er im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist.
7.4
Der Fahrgast ist verpflichtet, den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt bzw. bis zum Enden des Beförderungsvertrages aufzubewahren und ihn jederzeit den Mitarbeitern der Parkeisenbahn auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen.
7.5
Fahrausweise werden zurückgenommen, wenn der Verkehrskunde nachweist, dass die Beförderungsleistungen nicht in Anspruch genommen wurden.
8 Einnehmen der Plätze
Der Fahrgast hat Anspruch auf einen Sitzplatz, wenn ein solcher in den Personenwagen verfügbar ist.
9 Verhalten während der Fahrt
9.1
Das Rauchen während der Fahrt ist nicht gestattet.
9.2
Die Sicherheitsketten sind ständig geschlossen zu halten.
9.3
Die Fahrzeuge dürfen nur an den Bahnsteigen und bei Stillstand betreten und verlassen werden.
9.4
Während der Fahrt ist das Stehen in den Fahrzeugen nicht gestattet.
9.5
Die missbräuchliche Benutzung der Notsignaleinrichtung ist untersagt
10 Grundsätze der Verantwortlichkeit
Die Parkeisenbahn ist in Anlehnung an die Gesetze zur Personenbeförderung für alle Verletzungen von Pflichten aus dieser Ordnung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verantwortlich.